Beschreibung
Für Mitarbeiter/-innen der Lebensmittelwirtschaft und anderer Branchen, die unmittelbar mit der Produktionskette, Verarbeitung und Ausgabe von Lebensmitteln zu tun haben und unter das Infektionsschutzgesetz § 43 fallen, besteht, neben der erstmaligen Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von diesem beauftragten Arzt, eine Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an einer Hygiene-Belehrung.
Mit dem Selbstlern-Training „Lebensmittelhygiene-Schulung“ kann sowohl die 2-jährliche Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43 als auch die jährliche Hygieneschulung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in einer Schulung kostengünstig und unaufwändig im Betrieb abgehalten werden, da die Mitarbeiter/-innen nicht zu einer entsprechenden Präsenzschulung geschickt werden müssen.
Das Selbstlern-Training wurde von VIWIS und dem SGS INSTITUT FRESENIUS gemeinsam entwickelt. Es vermittelt alle gesetzlich geforderten Fachkenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln und kombiniert die Pflichtunterweisungen, die im Bereich Lebensmittelhygiene notwendig sind:
1. Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
2. Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004
So haben Sie den Unterweisungsnachweis nach der Verordnung (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII der Lebensmittelhygiene-Verordnung und des Infektionsschutzgesetzes § 43 und sind damit der Pflicht zur Dokumentation durch Unterschrift nachgekommen.
Das Selbstlern-Training umfasst ca. 60 Minuten Lernzeit. Lernen Sie online direkt an Ihrem Arbeitsplatz oder bequem von zuhause. Auf leicht verständliche und ansprechende Weise werden alle Inhalte der gesetzlich vorgeschriebenen Schulung vermittelt. Nach erfolgreicher Bearbeitung aller Inhalte und Wissenstests kann sofort eine Bescheinigung ausgedruckt und unterschrieben werden.
Die Freischaltdauer des Selbstlern-Trainings beträgt einen Monat. Es findet keine tutorielle Begleitung statt.